Lebenslagen

Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Sie können Ihr Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg „service-bw“ zur Verfügung. Alle von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verwaltungsverfahren sind über dieses Portal abrufbar.

Wenn Sie sich im Dienstleistungsportal Service-BW registrieren, haben Sie unter der Rubrik „mein service-bw“ die Möglichkeit, mit der Stadtverwaltung Donzdorf und/oder einem Einheitlichen Ansprechpartner direkt und verschlüsselt zu kommunizieren.

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Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

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Zählerstand mitteilen bis spätestens 11. Januar 2026.

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Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.