Wahlen

Bürgermeisterwahl am 26.04.2026

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Für die Wahl werden an alle Wahlberechtigten Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Sie möchten Briefwahl beantragen?

Mit der Wahlbenachrichtigung können alle Wahlberechtigten die Unterlagen für eine Briefwahl beantragen. Es gibt hierfür verschiedene Möglichkeiten:

WICHTIG: Da die Stimmzettel erst ab 01.04.2026 zur Verfügung stehen, kann auch der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt beginnen!

Briefwahl online beantragen ONLINE-ANTRAG 
(Der Link ist vom 24.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026, 12 Uhr freigeschaltet)

Der Internetwahlschein steht aus organisatorischen Gründen nur bis Donnerstag, 23.04.2026, 12.00 Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie anschließend bitte die Möglichkeit durch Abholung direkt im Bürgerbüro, Zimmer 1.

Briefwahlantrag per Post oder durch Abholung im Rathaus:

Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen möchten, können Sie den Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es persönlich. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können bearbeitet werden. Sie können außerdem angeben, ob sie auch bei einer möglichen Stichwahl per Briefwahl abstimmen möchten. Die entsprechende Auswahl finden Sie ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post (beachten Sie dabei bitte aber die Postlaufzeit) an die Stadtverwaltung senden oder direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist im Bürgerbüro, Schloss 1 – 4, Zimmer 1 während der Sprechzeiten möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen. Es besteht dort auch die Möglichkeit, vor Ort zu wählen. Wer die Briefwahlunterlagen für einen Anderen (Ehepartner, Kind oder Eltern…) abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen, dass er dazu berechtigt ist (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung) und seinen Personalausweis.

Bis wann kann ich meine Briefwahlunterlagen erhalten?

Wahlscheine können bis Freitag, 24.04.2026 beantragt und ausgestellt werden. Die Wahlscheinausgabe endet um 18.00 Uhr.

Das Bürgerbüro in Donzdorf, Zimmer 3, ist deshalb zur Beantragung von Wahlscheinen und zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen zusätzlich geöffnet am:

- Freitag, 24.04.2026 von 12 Uhr bis 18 Uhr

- Samstag, 25.04.2026 von 11 Uhr bis 12 Uhr
(jedoch nur bei glaubhafter Versicherung, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde)

- Sonntag, 26.04.2026 von 12 Uhr bis 15 Uhr
(jedoch nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)

Bis wann muss ich meine Briefwahl abgeben?

Der Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe muss am Sonntag, 26.04.2026 spätestens um 18Uhr im Briefkasten der Stadt Donzdorf, Schloss 1 – 4, eingeworfen sein.

Möchten Sie Ihren Wahlbrief mit der Post verschicken, beachten Sie dabei bitte, die Postlaufzeiten der Deutschen Post. Eine Postzustellung am Wahlsonntag, wie bei der Bundestagswahl, gibt es nicht!

Es können keine roten Wahlbriefe in einem der Wahllokale abgegeben werden!

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an michaela.krauss@donzdorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssten Sie Ihren Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Eine Beantragung sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt ist dann nicht mehr erforderlich.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Michaela Krauß, Tel. 07162 922 505, michaela.krauss@donzdorf.de 

Bei der Stadt Donzdorf (rund 10.581 Einwohner) ist die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

infolge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 26 April 2026
eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 10. Mai 2026 statt.


Versicherung an Eides statt.

Am Sonntag, 26.04.2026 findet die Bürgermeisterwahl in Donzdorf statt. Die Kandidaten stellen sich am: 

- 13.04.2026, 20:00 Uhr in der Heldenberghalle in Winzingen 

- 14.04.2026, 20:00 Uhr in der Markus-Rehm Halle in Reichenbach u. R. 

- 15.04.2026, 20:00 Uhr in der Stadthalle in Donzdorf 

vor.

Die Kandidatenvorstellung am 15.04.2026 wird live übertragen. Das Video wird Ihnen hier rechtzeitig eingestellt. Der Livestream steht Ihnen bis zur Wahl am 26.04.2026 zur Verfügung. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, steht Ihnen der Livestream bis zur Stichwahl am 10.05.2026 zur Verfügung

Wahlzeiten und Wahllokale
Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Die Wahllokale für die Kernstadt Donzdorf sind in der Steingarten Grundschule (Vinzentiusweg 2) für den Stadtteil Reichenbach u.R. im Rathaus Reichenbach (Ringstraße 8) und im Stadtteil Winzingen wieder im Bürgerhaus (Gmünder Straße 19). Die genaue Bezeichnung der Wahllokale ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/ jeder Wahlberechtigte erhalten hat. Die Briefwahl wird im Rathaus Donzdorf (Schloss 1-4) ausgezählt.

Stimmzettel
Den Stimmzettel erhalten Sie direkt im Wahllokal.

Briefwahlunterlagen
Wähler, die sich am Tag der Wahl nicht in Donzdorf aufhalten oder wegen Krankheit und anderen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines abgedruckt.

Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus Donzdorf, Schloss 1-4, 73072 Zimmer 3 (Bürgerbüro):

  • bis Freitag, 24.04.2026, 18.00 Uhr,
  • am Samstag 25.04.2026 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    (für diejenigen, die nachweislich keine Briefwahlunterlagen erhalten haben oder u.a. erkrankt sind)
  • am Sonntag 26.04.2026 von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    (für diejenigen, die u.a. plötzlich erkrankt sind)
    beantragt werden.

Abgabe von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl sind, ausschließlich beim Rathaus Donzdorf, Schloss 1-4, 73072 Donzdorf abzugeben bzw. in den am Eingangsbereich des Rathauses angebrachten Briefkasten einzuwerfen.
Nur hier kann eine regelmäßige Leerung bis zum Wahltag um 18 Uhr sichergestellt werden.

Beim Einwurf in den Verwaltungsstellen weisen wir auf folgendes hin:

Diese Briefkästen können nur während den Öffnungszeiten geleert werden.
Folglich finden dort keine regelmäßigen Leerungen statt und vor allem auch nicht über das Wochenende. Deshalb empfehlen wir Ihnen aus Sicherheitsgründen, die Wahlbriefe direkt im Donzdorfer Rathaus (Schloss 1-4) abzugeben/einzuwerfen bzw. nur während den Öffnungszeiten der Verwaltungsstellen. Für einen Verlust von Wahlbriefen, die in den Verwaltungsstellen eingeworfen werden, wird keine Haftung übernommen, da die korrekte postalische Empfängeranschrift, das Rathaus in Donzdorf ist.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief mit der Post zu verschicken. Die Versendung ist für Sie portofrei. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Briefe rechtzeitig vor der Wahl in die Postbriefkästen eingeworfen bzw. bei der Post abgegeben werden.

Landtagswahl am 08.03.2026

Am 08.03.2026 fand die Landtagswahl 2026 statt.
Über den nachfolgenden Link können Sie die vorläufigen und nach Feststellung auch die endgültigen Wahlergebnisse aus Donzdorf einsehen.

Wahlergebnis

Wahlbekanntmachung

1. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Donzdorf ist in folgende sechs allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks 

 
Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) 

 

011-11 bis 011-14 

 

Wohnbezirk Donzdorf (4 Wahlbezirke) Vizentiusweg 2, 73072 Donzdorf, Steingarten Grundschule, Raum 6-9 

 

021-21 

 

Wohnbezirk Reichenbach u.R. (1 Wahlbezirk) Ringstraße 8, 73072 Donzdorf, Verwaltungsstelle Reichenbach, Sitzungssaal 

 

031-31 

 

Wohnbezirk Winzingen (1 Wahlbezirk) Gmünder Straße 19, 73072 Donzdorf, Bürgerhaus Winzingen, Sitzungssaal 

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 03.02.2026 bis 08.02.2026 über-sandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Rathaus Donzdorf, Schloss 1-4, 73072 Donzdorf zusammen.
• Zimmer 312, 3. OG
• Roter Saal, 2. OG
• Zimmer 221 und Vorraum, 2. OG

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Rei-sepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzet-tel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbe-werber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbe-werber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe-zeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahl-kabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahl-rechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtags-wahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be-schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes-senkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahl-entscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ort, Datum
Donzdorf, 16.02.2026

Stadt Donzdorf
Gez. Martin Stölzle
Bürgermeister

 

Bei Parlamentswahlen, wie der Landtagswahl wird eine repräsentative Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz durchgeführt. 
Dazu wurden die repräsentativen Wahlbezirke nach mathematisch-technischen Methoden zufällig ausgewählt, darunter auch ein Urnenwahlbezirk der Stadt Donzdorf. 

021-21 und 021-22 , Urnenwahlbezirk Reichenbach u. R

Wählerinnen und Wähler in diesem Wahlbezirk erhalten deshalb Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und zehn Altersgruppen. 
Dieser Unterscheidungsaufdruck in Form eines Buchstabens ist auf dem Stimmzettel im oberen Bereich angebracht.
Im repräsentativen Wahlbezirk werden nur die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet. 
Das Wahlgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt! Durch die repräsentative Wahlstatistik können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. 
Diese Daten sind genauer, als zum Beispiel die Wählernachbefragung der Wahlforschungsinstitute.

Faltblatt Repräsentative Wahlstatistik

Mehr Informationen zu der Repräsentativen Wahlstatistik:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
70732 Fellbach
E-Mail: wahlen@stala.bwl.de

Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 fand die Bundestgaswahl statt.
Über den nachfolgenden Link können Sie die vorläufigen und nach Feststellung auch die endgültigen Wahlergebnisse aus Donzdorf einsehen
(beim Aufruf des Links werden Sie auf die Seite unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet):

Wahlergebnis

Europa- und Kommunalwahl 09.06.2024

Am 9. Juni fanden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.

Über den nachfolgenden Link können Sie die vorläufigen und nach Feststellung auch die endgültigen Wahlergebnisse aus Donzdorf einsehen (beim Aufruf des Links werden Sie auf die Seite unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet): 

Wahlergebnis

Aktuelles

Zukunft gemeinsam gestalten – Strategie Donzdorf 2040

Die Stadt Donzdorf startet eine Online-Beteiligung zur „Strategie Donzdorf 2040“!

Bürgermeisterwahl am 26.04.2026

Stellenausschreibung

Landtagswahl am 08.03.2026

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

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Sortiment erweitert.