Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Heiraten in Donzdorf

Terminvergabe für das Jahr 2026 startet

Hinweis an alle Gewerbetreibenden

Bitte zeitnah an-, um-, und abmelden.

Schon gehört... Hutewald wird erweitert

100 % Fördermittel

Feuerwerk unterm Jahr für Hochzeit, Geburtstag & Co. – was ist erlaubt?

Ein buntes Feuerwerk ist für viele das Highlight einer Hochzeit oder eines runden Geburtstags. Doch was viele nicht wissen: Feuerwerk ist nicht das ganze Jahr…