Steuern & Gebühren
ab 01.01.2025
Grundsteuer A: 550 v.H.
Grundsteuer B: 430 v.H.
Gewerbesteuer: 380 v.H.
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung)
und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim
Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und
zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
Wassergebühr
(seit 01.01.2024)
Verbrauchsgebühr: 3,05 EUR/m³ (+ 7 % USt.)
Zählergrundgebühr: 2,05 EUR/Monat (+ 7% USt.)
Gesplittete Abwassergebühr
(seit 01.01.2025)
Schmutzwassergebühr: 2,19 EUR/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,56 EUR/m²
(seit 01.01.2013)
Erst-Hund 100,00 Euro
Zweit-Hund (und jeder weitere) 200,00 Euro
Zwingersteuer 300,00 Euro
Erst-Kampfhund 750,00 Euro
Zweit-Kampfhund (und jeder weitere) 1.500,00 Euro
