Steuern & Gebühren

ab 01.01.2025
Grundsteuer A: 550 v.H.
Grundsteuer B: 430 v.H.
Gewerbesteuer: 380 v.H.


Entwicklung der Hebesätze

Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung)
und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim
Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und
zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.

Änderungen am Grundgesetz

Wassergebühr

(seit 01.01.2024)
Verbrauchsgebühr:                 3,05 EUR/m³ (+ 7 % USt.)
Zählergrundgebühr:                2,05 EUR/Monat (+ 7% USt.)
 

Gesplittete Abwassergebühr

(seit 01.01.2025)
Schmutzwassergebühr:          2,19 EUR/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,56 EUR/m²
 

Entwicklung der Gebühren

(seit 01.01.2013)
Erst-Hund 100,00 Euro
Zweit-Hund (und jeder weitere) 200,00 Euro

Zwingersteuer 300,00 Euro

Erst-Kampfhund 750,00 Euro
Zweit-Kampfhund (und jeder weitere) 1.500,00 Euro

Ansprechpartner

Nina Straub
Raum: 205
Tel.: 07162 922-206
Fax: 07162 922-528
E-Mail: E-Mail senden
Simone Körber
Raum: 205
Tel.: 07162 922-207
Fax: 07162 922-528
E-Mail: E-Mail senden

Ansprechpartner Gesplittete Abwassergebühr / Hundesteuer

Simone Körber
Raum: 205
Tel.: 07162 922-207
Fax: 07162 922-528
E-Mail: E-Mail senden

Ansprechpartner Realsteuern / Wassergebühren

Nina Straub
Raum: 205
Tel.: 07162 922-206
Fax: 07162 922-528
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