Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung Runde 4
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit:

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Donzdorf mitzuwirken. Im Zeitraum vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 hat die Bürgerschaft während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Donzdorf. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Stadt Donzdorf, Bauamt, Schloss 1 - 4, 73072 Donzdorf zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Stadtverwaltung direkt die E-Mailadresse beteiligung@modusconsult-ulm.de des mit der Ausarbeitung beauftragten Ingenieurbüros mit dem Betreff „Donzdorf“ zu nutzen.

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Donzdorf ein.

Unterlagen für die öffentliche Auslegung Lärmaktionsplanung

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