Rentenversicherung
Rentensprechtag
Sprechtage -Auskunfts- und Beratungsstelle Göppingen
Telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich - hierzu Versicherungsnummer bereithalten.
Terminvereinbarung unter Telefon: 0711 848 30300
Zum vereinbarten Termin bitte Personalausweis / Reisepass & Versicherungsunterlagen mitbringen.
Göppingen Schützenstraße 14, 73033 Göppingen
“Zukunft jetzt" das Online-Magazin
Wichtige Informationen für die Rente
Damit der Ruhestand nicht zur Tortur wird, sollte er rechtzeitig geplant werden. Die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt fünf Tipps zum perfekten Eintritt in die Altersrente.
1. Fangen Sie frühzeitig mit der Planung an: Verdrängen Sie diesen wichtigen Schritt nicht! Die DRV BW rät Menschen, bei denen voraussichtlich innerhalb der kommenden fünf Jahre eine Altersrente beginnen könnte oder deren Übergang in den Ruhestand bereits konkret bevorsteht, das Thema anzugehen.
2. Verschaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick: Werfen Sie einen Blick in Ihr Versicherungskonto. Dort sind die Zeiten aufgeführt, die für die Rente berücksichtigt werden. Über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung können Sie eine Lückenauskunft sowie Ihren Versicherungsverlauf anfordern. Fehlen beispielsweise Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder andere rentenrechtlich relevante Zeiten, sollten Versicherte diese möglichst sofort klären und entsprechende Nachweise einreichen. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die Rente korrekt berechnet werden kann.
3. Rentenantrag rechtzeitig stellen: Mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation und dem Rentenbeginnrechner unserer Online-Services ermitteln Sie mit wenigen Klicks den Beginn Ihrer Altersrente und reichen spätestens drei Monate vor Beginn Ihren Antrag ein.
4. Diese Angaben sollten bereitliegen: Versicherte benötigen unter anderem die Rentenversicherungsnummer, die Bankverbindung, Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die steuerliche Identifikationsnummer. Je nach persönlicher Situation können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa Geburtsurkunden der Kinder, Unterlagen über eine Schwerbehinderung oder Nachweise über Versicherungszeiten im Ausland.
5. Rentenantrag online oder mit Unterstützung stellen: Am schnellsten lässt sich der Antrag auf Versichertenrente (R0100) über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung stellen. Angaben werden hier Schritt für Schritt abgefragt und notwendige Unterlagen digital übermittelt.
Wer Unterstützung bei der Antragstellung benötigt, kann sich diese vor Ort bei den Gemeindeverwaltungen sowie ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater der DRV holen oder wendet sich an die DRV BW-Beraterinnen und -Berater in den Regionen.
Wo finde ich was – der schnelle Weg zum Rentenantrag:
· Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag
· Versicherungsunterlagen anfordern über www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern
· Antrag auf Versichertenrente (R0100) können Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 stellen.
· Unterstützung bei der Gemeindeverwaltung oder den ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/beratung-suchen
· Beratung der DRV BW vor Ort oder via Video finden Sie unter www.drv-bw.de/beratungsstellen
Erneut verunsichern dubiose Meldungen auf verschiedenen Internetportalen und in den Sozialen Medien zahlreiche Rentnerinnen und Rentner. Darin ist unter anderem davon die Rede, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt wird.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) stellt klar: Diese Meldungen sind bezüglich der Behauptung, dass die Rentenzahlungen ausbleiben falsch!
Die EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3) erhöht die Sicherheit bei Online-Zahlungen und betrifft unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Unternehmen oder Behörden. Rentenempfängerinnen und
-empfänger sind davon nicht betroffen. Somit werden auch im Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen.
Empfehlung zur Vermeidung von Fehlinformationen
Immer wieder werden in den sozialen Medien oder im Internet derartige Falschmeldungen verbreitet. Die DRV BW ruft dazu auf, die jeweiligen Quellen kritisch zu hinterfragen und keine fehlerhaften Informationen weiterzugeben. Verifizierte Fakten bietet die Website der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de sowie diverse Newsletter unter www.deutsche-rentenversicherung.de/newsletter. Auch auf den Social Media-Kanälen die_rente (Instagram) und Deutsche Rentenversicherung (facebook) informiert sie regelmäßig zu Rententhemen.
Die Schule ist passe - und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente bringen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt.
Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbiidungssuchend gemeidet.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung.
In Baden-Württemberg gibt es so viele Minijobber wie in keinem anderen Bundesland - und es werden immer mehr. Laut Statistischem Landesamt ist die Anzahl von 2014 bis 2024 um fast ein Drittel (32,5 Prozent) angestiegen. Zudem üben Frauen Minijobs zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung häufiger aus als Männer. Wie diese Personengruppen von ihren Jobs für die Rente profitieren können, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf.
Automatisch pflichtversichert bei langfristigem Minijob
Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers in Höhe von aktuell 3,6 Prozent vom Lohn einbehält. Minijobber dürfen monatlich bis zu 556 Euro verdienen, hieraus ergibt sich ein Eigenbeitrag von maximal 20,02 Euro. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Rentenversicherung beträgt daneben weitere 15 Prozent des Lohns.
Als Minijobber vom kompletten Leistungsangebot profitieren
Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass hiermit vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch sichert sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten beziehungsweise begründet werden.
Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden.
Information
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüre „Minijob - Midijob: Bausteine für die Rente."
Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherunq.de heruntergeladen oder bestellt werden.
