Rentenversicherung

Rentensprechtag

Sprechtage -Auskunfts- und Beratungsstelle Göppingen
Telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich - hierzu Versicherungsnummer bereithalten.
Terminvereinbarung unter Telefon: 0711 848 30300

Zum vereinbarten Termin bitte Personalausweis / Reisepass & Versicherungsunterlagen mitbringen.
Göppingen Schützenstr. 14, 73033 Göppingen

 

Karrieretag bei der Deutschen Rentenversicherung Berufs- und Einstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Dienstag

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) lädt am Freitag, 19. September 2025, unter dem Motto „Anders als Du denkst!“ zum ersten Kanieretag ein. An gleich zwei Standorten 
- in Karlsruhe und Stuttgart - haben Interessiere die Gelegenheit, sich über die vielfältigen Berufs- und Einstiegsmöglichkeiten bei einem großen öffentlichen Arbeitgeber im Ländle zu informieren.
Ob Ausbildung, duales Studium, Direkteinstieg oder berufliche Neuorientierung - die DRV BW ist eine moderne Arbeitgeberin mit gesellschaftlichen Sinn und Zukunft. Neben umfassenden Informationen rund um die Arbeitswelt des Rentenversicherungsträgers in der Region Baden-Württemberg erwarten die Besucherinnen und Besucher an diversen Stationen interaktive Einblicke in Themenwelt der Sozialversicherung, Iriformationsangebote zu den vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten, persönliche Gespräche mit Mitarbeitenden, Studierenden und Auszubildenden sowie Bewerbungstipps aus erster Hand.

Veranstaltungsdetails:
Freitag, 19 September 2025 von 12 bis 18 Uhr, 
Karlsruhe, Gartenstraße 105 und 
Stuttgart, Adalbert-Stifter-Straße 105

Der Eintritt ist frei Anmeldung über unser Kontaktformular auf www.deinkarrieretag.de Weitere Informationen zum Karrieretag und zu aktuellen Stellenangeboten finden Interessierte unter www.drv-bw.de/karriere

Druckfähige Bildmotive zum Karrieretag finden Sie auf www.drv-bw.de im Pressebereich unter Pressemitteilungen.

Wichtige Informationen für die Rente

Die Schule ist passe - und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente bringen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. 
Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbiidungssuchend gemeidet.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online aufwww.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung.

In Baden-Württemberg gibt es so viele Minijobber wie in keinem anderen Bundesland - und es werden immer mehr. Laut Statistischem Landesamt ist die Anzahl von 2014 bis 2024 um fast ein Drittel (32,5 Prozent) angestiegen. Zudem üben Frauen Minijobs zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung häufiger aus als Männer. Wie diese Personengruppen von ihren Jobs für die Rente profitieren können, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf.

Automatisch pflichtversichert bei langfristigem Minijob
Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers in Höhe von aktuell 3,6 Prozent vom Lohn einbehält. Minijobber dürfen monatlich bis zu 556 Euro verdienen, hieraus ergibt sich ein Eigenbeitrag von maximal 20,02 Euro. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Rentenversicherung beträgt daneben weitere 15 Prozent des Lohns.

Als Minijobber vom kompletten Leistungsangebot profitieren
Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass hiermit vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch sichert sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten beziehungsweise begründet werden.
Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden.

Information 
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüre „Minijob - Midijob: Bausteine für die Rente." 
Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherunq.de heruntergeladen oder bestellt werden.

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