Beginn der Vormundschaft

Minderjährige Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, erhalten einen Vormund.

Die Bestellung eines Vormunds ist auch notwendig, wenn das Vertretungsrecht der Eltern sowohl in persönlichen als auch in Vermögensangelegenheiten ausgeschlossen oder der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.

Unterschieden wird zwischen der Vormundschaft

  • kraft Gesetzes und
  • kraft richterlicher Anordnung.

Eine Vormundschaft kraft Gesetzes kann beispielsweise eintreten wenn

  • die Mutter eines Neugeborenen nicht verheiratet und minderjährig ist oder
  • das Kind zur Adoption freigegeben wurde (die elterliche Sorge ruht mit der Einwilligung zur Adoption).

Eine Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung (durch das Familiengericht) tritt beispielsweise ein, wenn

  • beide Eltern verstorben sind,
  • dem verstorbenen Elternteil gerichtlich die alleinige elterliche Sorge übertragen war,
  • der Familienstand eines Minderjährigen nicht zu ermitteln ist (Findelkind),
  • die elterliche Sorge wegen der Inhaftierung der Eltern ruht,
  • die elterliche Sorge wegen einer Gefahr für das Kindeswohl entzogen wurde,
  • Minderjährige ohne Eltern in Deutschland als Flüchtlinge aufgenommen werden.

Wird nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, wird für diesen Teil ein Pfleger bestimmt.

Die Vormundschaft wird von Amts wegen angeordnet, das heißt, eine Vormundschaft kann angeregt, muss aber nicht beantragt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 17.03.2026 freigegeben.

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Schon gehört... jetzt zur Markungswanderung anmelden!

Erleben Sie unsere Gemarkung beim großen Wandertag zum Stadtjubiläum

Freibad Donzdorf

Tagesticket können Sie ab sofort direkt an der Freibadkasse erwerben. Dauerkarten und 10er Karten weiterhin nur im I-Punkt.

Neue Parkregelung

Auf dem Parkplatz „Steingarten“ in Donzdorf gilt eine neue Parkregelung.

Weiterbestehende Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baumaßnahmen am Wöhrplatz: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung ab dem 26.05.2026

Ab Dienstag 26.05.2026, starten die Verlegearbeiten und der Wasserleitungsbau für das neue Gebäude am Wöhrplatz