Heimtierhaltung

Als Heimtiere gelten Tiere, die in der Obhut des Menschen leben und nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen.

Zu den Heimtieren zu rechnen sind Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen oder Vögel (zum Beispiel Wellensittich), auch Fische Reptilien und andere Exoten werden von vielen Menschen gehalten oder sogar als Familienmitglied angesehen und dementsprechend behandelt.

Jede Tierart stellt bestimmte Anforderungen an ihre Haltung und Pflege.

Nach dem Tierschutzgesetz gilt als Grundsatz: Wer ein Tier hält, betreut oder seine Betreuung übernommen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass es Schmerzen Leiden oder Schäden erfährt. Dies erfordert beim Tierhalter oder bei der Tierhalterin entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten.

Wenn Sie planen, ein Tier anzuschaffen, sollten Sie zuvor die Konsequenzen bedenken.

Der tägliche Napf mit artgerechtem Futter reicht nicht, um den Ansprüchen eines Tieres zu genügen.

Auch mit den Anschaffungskosten für ein Tier ist es bei Weitem nicht getan.

Die Kosten für geeignete Haltungseinrichtungen, Pflegemaßnahmen und Gesundheitsfürsorge wie Tierarztbesuche, Zubehör und Ähnliches - bei Aquarien und Terrarien auch der Energieverbrauch - können sehr hoch werden.

Sie übernehmen die Verantwortung für ein Lebewesen für seine gesamte Lebensspanne.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, beim Tierschutzverband und bei Vereinen, die sich Zucht und Haltung bestimmter Tierarten zum Ziel gesetzt haben.

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Freigabevermerk

08.01.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Weitere Informationen

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