Rechte und Pflichten

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:

  • Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können.
  • Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.

Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtlich bindende Geschäfte zu tätigen, beispielsweise Dinge zu kaufen. Wer beschränkt geschäftsfähig ist, kann kleinere Geschäfte auch alleine wirksam vereinbaren, z.B. Käufe, die vom Taschengeld gezahlt werden.

Wer deliktsfähig ist, muss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten.

Strafmündigkeit ist die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können. Sie ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.

Freigabevermerk

Stand: 02.04.2025

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Neu auf dem Wochenmarkt

Käsehändler aus Waiblingen

Weihnachtsaktion 2025

In wenigen Wochen ist Weihnachten. Das Fest, um Kindern eine Freude zu machen. Das wollen wir mit unserer Weihnachtsaktion auch in diesem Jahr wieder tun.

Vollsperrung der Öschstraße

Zeitraum: 10.11. – 15.11.2025

Baugebiet Bühlacker II

Realisierung des Neubaugebiets "Bühlacker II" in Reichenbach u.R.. Start Vermarktung ab dem 01.11.2025.