Rechte und Pflichten

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:

  • Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können.
  • Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.

Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtlich bindende Geschäfte zu tätigen, beispielsweise Dinge zu kaufen. Wer beschränkt geschäftsfähig ist, kann kleinere Geschäfte auch alleine wirksam vereinbaren, z.B. Käufe, die vom Taschengeld gezahlt werden.

Wer deliktsfähig ist, muss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten.

Strafmündigkeit ist die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können. Sie ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.

Freigabevermerk

Stand: 02.04.2025

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Waldbrandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind die öffentlichen Grillstellen ab 27.06.2025 bis auf weiteres gesperrt…

Glasfaserausbau in Donzdorf durch die Deutsche Glasfaser

Der beauftragte Baupartner startet mit den Hausbegehungen

Schon gehört... Einlassstop im Freibad

ab 800 Badegästen

Bürgerforum zur gewerblichen Entwicklung der Stadt Donzdorf

– Bürgerforum diskutiert über Themenfelder