Mit 21

Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:

 

Führerschein:

21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.

Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:

  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
  • Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A

 

Strafmündigkeit:

Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.

Freigabevermerk

17.03.2026 Justizministerium

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Aktuelles

Bundesweiter Warntag am Donnerstag, den 10.09.2026 um 11.00 Uhr

Der Warntag dient ausschließlich der Erprobung der Warnsysteme.

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Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Bundesweiter Warntag!

am Donnerstag, 10. September, um 11 Uhr

Waldbrandgefahr

Die Feuerstelle auf dem Messelberg ist bis auf Weiteres gesperrt.