Umzug des Gewerbebetriebes

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:

Freigabevermerk

31.10.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Bundesweiter Warntag am Donnerstag, den 10.09.2026 um 11.00 Uhr

Der Warntag dient ausschließlich der Erprobung der Warnsysteme.

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Bundesweiter Warntag!

am Donnerstag, 10. September, um 11 Uhr

Waldbrandgefahr

Die Feuerstelle auf dem Messelberg ist bis auf Weiteres gesperrt.