Umzug des Gewerbebetriebes

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:

Freigabevermerk

31.10.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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Aktuelles

Schon gehört... Freibad öffnet

Eintritt über Kassenautomat.

Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baustelle in der Hauptstraße zwischen Stadthalle und Wöhrplatz:

Halbseitige Sperrung ab dem 20.04.2026

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter sind zur Meldung verpflichtet.

Gemeinsam unsere Natur schützen: Hinweise zum Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen

Natur genießen – aber mit Rücksicht