Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG

§ 33 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.

zurück
Aktuelles
Schon gehört...Neuer Pächter Freibad-Kiosk

ab dieser Freibad Saison

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.

Landesfamilienpass 2024

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.