Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG

§ 33 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.

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Aktuelles

Bundesweiter Warntag am Donnerstag, den 10.09.2026 um 11.00 Uhr

Der Warntag dient ausschließlich der Erprobung der Warnsysteme.

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Bundesweiter Warntag!

am Donnerstag, 10. September, um 11 Uhr

Waldbrandgefahr

Die Feuerstelle auf dem Messelberg ist bis auf Weiteres gesperrt.