Das Bürgerbüro weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass gewerbliche Betriebe nach § 14 Gewerbeordnung ihr Gewerbe im Bürgerbüro im Gewerbeamt, Zimmer 1 zeitnah an-, um-, und abzumelden haben.
Dasselbe gilt auch für die Verlegung, Beendigung oder für jegliche Änderungen des gewerblichen Betriebs. Sollte dies unterlassen werden, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ihr Bürgerbüro