Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz

Um in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten zu dürfen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

Zum einen muss eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zur medizinischen Fachangestellten, vorliegen. Zum zweiten ist der Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachzuweisen. Die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz muss bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

  • § 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

Freigabevermerk

28.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Markungswanderung am 27. Juni ist abgesagt!

Aufgrund der hohen Hitze fällt die Wanderung "von Kuchalb zum Zirschberg" am kommenden Samstag aus.

Schon gehört... Eichenprozessionsspinner

Vorsicht! Halten Sie Abstand!

Neue Parkregelung

Auf dem Parkplatz „Steingarten“ in Donzdorf gilt eine neue Parkregelung.

Weiterbestehende Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baumaßnahmen am Wöhrplatz: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung ab dem 26.05.2026

Ab Dienstag 26.05.2026, starten die Verlegearbeiten und der Wasserleitungsbau für das neue Gebäude am Wöhrplatz