Anregung einer Betreuung

Der Betroffene selbst kann einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen.

Außerdem kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für einen anderen anregen, wenn er den Eindruck hat, dass der Betroffene die Hilfe eines Betreuers benötigt.

Eine solche Anregung ist formlos möglich. Das zuständige Betreuungsgericht führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Es holt das Gutachten eines Sachverständigen ein und hört die betroffene Person an. In Ausnahmefällen genügt auch ein ärztliches Zeugnis.

Das Gericht entscheidet dann über die Notwendigkeit der Betreuung und den Aufgabenkreis des Betreuers.

Hinweis: Die rechtliche Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die betroffene Person dar. Da sie aber auch ein Grundrechtseingriff ist, darf sie nur dann erfolgen, wenn und soweit sie wirklich erforderlich ist. Deshalb darf gegen den Willen des Betroffenen, wenn er diesen frei bilden kann, kein Betreuer bestellt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 04.02.2026 freigegeben.

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