Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

Geschäfte zur angemessenen Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin - mit Wirkung für beide - alleine vornehmen.

Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bestellt hat.

Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie.

Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin haften Sie beispielsweise nicht.

Freigabevermerk

Stand: 18.06.2024

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Weihnachtsferien

Rathaus geschlossen!

Landesfamilienpass 2026

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Feuerwerkskörper dürfen nur im Zeitraum von 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden.

Infos zur diesjährigen Wasserzählerablesung

Zählerstand mitteilen bis spätestens 11. Januar 2026.