Finanzamt

In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, das Finanzamt über eine Adressänderung zu informieren.

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse. Wenn Sie jedoch noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen des Finanzamts erwarten, ist es sinnvoll, Ihrem Finanzamt schriftlich (Brief) oder über Ihr Elster-Benutzerkonto Ihre neue Adresse mitzuteilen. Bitte geben Sie dabei Ihre Steuernummer an. Dies gilt entsprechend, wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen.

Wird für Sie aus Anlass eines Wohnungswechsels ein anderes Finanzamt zuständig, geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt ab. Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für Sie zuständigen Finanzamt an.

Freigabevermerk

19.02.2025 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Widerspruchsrechte

Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.

Schon gehört... Lautergartenspielplatz modernisiert

Spende für Sitzmöbel

Baugebiet Bühlacker II

Realisierung des Neubaugebiets "Bühlacker II" in Reichenbach u.R.. Start Vermarktung ab dem 01.11.2025.

Heiraten in Donzdorf

Terminvergabe für das Jahr 2026 startet