Freie Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen

Anders als beispielsweise Ärztinnen oder Ärzte, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder Architektinnen oder Architekten können Sie in manchen freien Berufen arbeiten, ohne bestimmte Voraussetzungen nachweisen oder einer Kammer beitreten zu müssen.

Mit solchen freien Berufen wird vor allem der Entwicklung neuer Berufsfelder Rechnung getragen. Beispiele wären schriftstellerische Tätigkeiten wie z.B. Journalismus, Publizistik, oder künstlerische Tätigkeiten wie z.B. in der bildenden Kunst, der Regie oder im Entertainment.

Diese Berufe können ohne formal-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen ausgeübt werden. Für eine erfolgreiche Ausübung des Berufes beziehungsweise für den erfolgreichen Berufseinstieg sind eine gewisse Ausbildung oder bestimmte Fachkenntnisse nötig. Auch um steuerrechtlich als Freiberuflerin oder Freiberufler anerkannt zu werden, müssen in der Regel bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Besonderheiten gelten bei der Versicherungspflicht.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

24.02.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Heiraten in Donzdorf

Terminvergabe für das Jahr 2026 startet

Hinweis an alle Gewerbetreibenden

Bitte zeitnah an-, um-, und abmelden.

Schon gehört... Hutewald wird erweitert

100 % Fördermittel

Feuerwerk unterm Jahr für Hochzeit, Geburtstag & Co. – was ist erlaubt?

Ein buntes Feuerwerk ist für viele das Highlight einer Hochzeit oder eines runden Geburtstags. Doch was viele nicht wissen: Feuerwerk ist nicht das ganze Jahr…