Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Ziel der Jugendarbeit ist die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch Förderung

  • der Selbständigkeit,
  • des Selbstbewusstseins,
  • des Selbstwertgefühls,
  • der Eigenverantwortlichkeit,
  • des Verantwortungsbewusstseins und der Gemeinschaftsfähigkeit,
  • der Kommunikations-, Kritik-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit sowie
  • des sozialen Engagements und der gesellschaftlichen Mitverantwortung.

Die Jugendarbeit wird beispielsweise von öffentlichen und freien Trägern, Trägern der außerschulischen Jugendbildung, Verbänden, Gruppen und Jugendinitiativen angeboten.

Sie wendet sich an alle Kinder und Jugendliche sowie an junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren.

Ziel der Jugendsozialarbeit ist die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration von jungen Menschen.

Besondere Bedeutung hat die Jugendsozialarbeit an Schulen. Denn die Schulsozialarbeit unterstützt und ergänzt wirkungsvoll den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und hat insgesamt positive Auswirkungen auf das Schulleben.

Durch das Landesförderprogramm „Pakt für Familien mit Kindern“ wurde die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg flächendeckend ausgebaut.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII):

  • §11 Jugendarbeit
  • §13 Jugendsozialarbeit

Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG):

  • §22 Kinder- und Jugendarbeit
  • §23 Vielfalt und Formen der Kinder- und Jugendarbeit
  • §24 Jugendsozialarbeit

Freigabevermerk

02.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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