Schutz geistigen Eigentums

Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.

Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Freigabevermerk

Stand: 16.03.2026

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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Ab Dienstag 26.05.2026, starten die Verlegearbeiten und der Wasserleitungsbau für das neue Gebäude am Wöhrplatz

Neubaugebiet “Bühlacker II” in Reichenbach u.R.

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Anlässlich unseres Stadtjubiläums laden wir alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer besonderen Wanderung quer durch unsere Gemarkung ein.

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