Schutz geistigen Eigentums

Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.

Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Freigabevermerk

Stand: 08.04.2025

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

zurück
Aktuelles
Heiraten in Donzdorf

Terminvergabe für das Jahr 2026 startet

Hinweis an alle Gewerbetreibenden

Bitte zeitnah an-, um-, und abmelden.

Schon gehört... Wasserrohrbruch an der Messelbergschule

Ein Tag dauerte die Reparatur.

Feuerwerk unterm Jahr für Hochzeit, Geburtstag & Co. – was ist erlaubt?

Ein buntes Feuerwerk ist für viele das Highlight einer Hochzeit oder eines runden Geburtstags. Doch was viele nicht wissen: Feuerwerk ist nicht das ganze Jahr…