Nutztierhaltung

Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.

Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.

Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Neu auf dem Wochenmarkt

Käsehändler aus Waiblingen

Weihnachtsaktion 2025

In wenigen Wochen ist Weihnachten. Das Fest, um Kindern eine Freude zu machen. Das wollen wir mit unserer Weihnachtsaktion auch in diesem Jahr wieder tun.

Vollsperrung der Öschstraße

Zeitraum: 10.11. – 15.11.2025

Baugebiet Bühlacker II

Realisierung des Neubaugebiets "Bühlacker II" in Reichenbach u.R.. Start Vermarktung ab dem 01.11.2025.