Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

Geschäfte zur Deckung des angemessenen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau alleine vornehmen.

Dies hat dann Wirkung für beide. Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau für die Familie bestellt hat.

Voraussetzung ist, dass sich die Bestellung im Rahmen Ihrer ehelichen Lebensverhältnisse bewegt.

Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf den Lebensbedarf der Familie. Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau haften Sie beispielsweise nicht.

Freigabevermerk

Stand: 18.06.2024

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Friedhöfe

Wasser ist wieder angestellt

Bürgermeisterwahl - Wahlergebnis

Ab 18:00 Uhr beginnt die Auszählung der Bürgermeisterwahl. Die Ergebnisse werden anschließend laufend aktualisiert.

Bürgermeisterwahl am 26.04.2026

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baustelle in der Hauptstraße zwischen Stadthalle und Wöhrplatz:

Halbseitige Sperrung ab dem 20.04.2026