Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen.

Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten.

Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen.

Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.

Freigabevermerk

Stand: 11.09.2025

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Weihnachtsferien

Rathaus geschlossen!

Landesfamilienpass 2026

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

Infos zur diesjährigen Wasserzählerablesung

Zählerstand mitteilen bis spätestens 11. Januar 2026.

Widerspruchsrechte

Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.