Änderungen bei ausländischen Studierenden

Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.

Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.

Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.

Freigabevermerk

05.08.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

zurück
Aktuelles
Auskunfts-Service-Ausweise

Hinweise zu Ausweisdokumenten und Führerscheinumtausch

Verwaltungsstelle geschlossen

vom 11.08. – 19.09.2025

Schon gehört... Glasfaserausbau startet

Leerrohre werden verlegt.

Waldbrandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind die öffentlichen Grillstellen ab 27.06.2025 bis auf weiteres gesperrt…