Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Erneuerung der Zebrastreifen in der Messelbergsteige

In der Zeit vom 22.04. bis 26.04.2025.

Bürgerforum zur gewerblichen Entwicklung der Stadt Donzdorf

– Auslosung der Teilnehmenden

Auskunfts-Service-Ausweise

Link für e-Bürgerdienste Auskunfts-Service-Ausweise:

Schon gehört... Kunstrasenplatz ist fertig

für Training und Spielbetrieb freigegeben