Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Neubaugebiet “Bühlacker II” in Reichenbach u.R.

Letzte Bauplätze im Neubaugebiet “Bühlacker II” in Reichenbach u.R. verfügbar. Baupilot

Schon gehört... Verstärkung für GVD

Frau Ulrike Ogbeide-Jendoubi

Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baustelle in der Hauptstraße zwischen Stadthalle und Wöhrplatz:

Halbseitige Sperrung ab dem 20.04.2026

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter sind zur Meldung verpflichtet.