Integrationskurse

Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus jeweils einem

  • Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und
  • Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland.

Hinzu kommen noch spezielle Kurse für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch lesen und schreiben können oder einen besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf haben.

Die Teilnahmeberechtigung von Spätaussiedlern an einem Integrationskurs stellt das Bundesverwaltungsamt fest. Diese Bestätigung der Teilnahmeberechtigung soll gleichzeitig mit dem Registrierschein ausgehändigt werden, sodass mit einem Integrationskurs bereits begonnen werden kann, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte.

Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es fünf Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Ellwangen, Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt.

Diese helfen Ihnen auch in anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei der

  • Zulassung zu den Integrationskursen, wenn Sie schon länger in Deutschland leben,
  • Feststellung des örtlichen Bedarfs an Alphabetisierungskursen,
  • Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen,
  • Möglichkeit des Einstiegs in eine Stufe des Integrationskurses, die Ihren Sprachkenntnissen entspricht (durch Durchführung eines Einstufungstestes).

Tipp: In den Stadtkreisen und Landkreisen in Baden-Württemberg werden ganzjährig Integrationskurse angeboten.

Vertiefende Informationen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 43 Integrationskurs
  • § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
  • § 44 a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

Integrationskursverordnun (IntV)

Freigabevermerk

07.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück
Aktuelles
Waldbrandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind die öffentlichen Grillstellen ab 27.06.2025 bis auf weiteres gesperrt…

Glasfaserausbau in Donzdorf durch die Deutsche Glasfaser

Der beauftragte Baupartner startet mit den Hausbegehungen

Schon gehört... Einlassstop im Freibad

ab 800 Badegästen

Bürgerforum zur gewerblichen Entwicklung der Stadt Donzdorf

– Bürgerforum diskutiert über Themenfelder