Krankenversicherung

Menschen mit schwerer Behinderung können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der Schwerbehinderteneigenschaft erklären.

Das Recht zum Beitritt hängt davon ab, ob Sie, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder ein Elternteil bestimmte Versicherungszeiten erfüllt haben oder erfüllt hat.

Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben.

Die Krankenkasse kann das Beitrittsrecht von Menschen mit schwerer Behinderung von einer Altersgrenze abhängig machen. Die meisten Krankenkassensatzungen sehen Altershöchstgrenzen vor, die zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr liegen.

Rechtsgrundlage

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

  • § 9 Freiwillige Versicherung

Freigabevermerk

09.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Weiterbestehende Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baumaßnahmen am Wöhrplatz: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung ab dem 26.05.2026

Ab Dienstag 26.05.2026, starten die Verlegearbeiten und der Wasserleitungsbau für das neue Gebäude am Wöhrplatz

Neubaugebiet “Bühlacker II” in Reichenbach u.R.

Letzte Bauplätze im Neubaugebiet “Bühlacker II” in Reichenbach u.R. verfügbar. Baupilot

Markungswanderung – von Kuchalb bis Zirschberg

Anlässlich unseres Stadtjubiläums laden wir alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer besonderen Wanderung quer durch unsere Gemarkung ein.

Schon gehört... Verstärkung für GVD

Frau Ulrike Ogbeide-Jendoubi