Krankenversicherung

Menschen mit schwerer Behinderung können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der Schwerbehinderteneigenschaft erklären.

Das Recht zum Beitritt hängt davon ab, ob Sie, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder ein Elternteil bestimmte Versicherungszeiten erfüllt haben oder erfüllt hat.

Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben.

Die Krankenkasse kann das Beitrittsrecht von Menschen mit schwerer Behinderung von einer Altersgrenze abhängig machen. Die meisten Krankenkassensatzungen sehen Altershöchstgrenzen vor, die zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr liegen.

Rechtsgrundlage

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

  • § 9 Freiwillige Versicherung

Freigabevermerk

09.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Verkehrsbehinderungen in Donzdorf am Sonntag, 11.10.2026

Aktionstag des HGV

Festumzug am 04.10.2026 anlässlich des Lautertalermusikertreffens

Wir dürfen uns auf einen bunten und musikalischen Festumzug freuen.

Schon gehört... Hallenbad öffnet am 6. Oktober

Tickets auch online!

Verkehrssicherungspflicht von Grundstücksbesitzern – Hinweis über das Schneiden von Anpflanzungen

Ab dem 1. Oktober sind stärkere Rückschnitte wieder erlaubt.