Berufliche Anerkennung

Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.

Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Das ist derzeit für 325 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.

Hinweis: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in der Zeugnisanerkennungsstelle (Referat 73.2) das Bewertungsverfahren für folgende Berufe durch:

  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen
  • Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen
  • Sport-/Gymnastiklehrer und -lehrerinnen im freien Beruf

Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier.

Im Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Referat 95) und Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (Referat 98) wird das Bewertungsverfahren für Gesundheitsfach- und Pflegeberufe, sowie soziale Berufe durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch.

Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.

Freigabevermerk

07.01.2026 Regierungspräsidium Stuttgart

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