Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

  • die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben

Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Rechtsgrundlage

 

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

 

Adoptionsvermittlungsgesetz


Freigabevermerk

14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Abbrucharbeiten in der Schillerstraße (Ecke Klosterweg) vom 21. Oktober bis voraussichtlich 11. November 2026

Abbrucharbeiten am Gebäude Schillerstraße 16/1

Gehwegsperrung und halbseitige Straßensperrung in der Süßener Straße vom 19. bis voraussichtlich 30. Oktober 2026

Stromverlegungsarbeiten im Gehweg entlang der Süßener Straße

Schon gehört... Eheschließungstermine 2027

Eheschließungen 2027 - jetzt Termin vormerken!

Vollsperrung des Tunnels der Ortsumfahrung B 466 wegen Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten am 03.11.2026