Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

  • die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben

Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Rechtsgrundlage

 

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

 

Adoptionsvermittlungsgesetz


Freigabevermerk

14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Diese Woche beginnt die Schule:

Bitte achten Sie verstärkt auf Schulanfänger!

Hundebateg im Freibad Donzdorf

hier dürfen sich alle Vierbeiner nach Herzenslust austoben

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Donzdorf auf WhatsApp

Holen Sie sich Neuigkeiten direkt aufs Handy!