Nach einem Brand

An erster Stelle steht nach einem Brand Ihre medizinische Versorgung. Wenn Sie oder eine andere betroffene Person sich unwohl fühlen oder Rauch eingeatmet haben, sollte der Rettungsdienst informiert beziehungsweise sofort ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

Bei einem Brand entstehen in der Regel gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Wenn ein Brand in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gelöscht wurde, haben sich dort Rußpartikel gebildet, die sich mit diesen Schadstoffen verbunden haben.

Betreten Sie daher die vom Brand betroffenen Räume erst nach Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei. Halten Sie sich dort nur so lange wie nötig auf.

Wichtig ist auch, dass Sie den entstandenen Ruß nicht verschleppen. Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft verlassen müssen, sollten Sie daher nur Wertgegenstände und wichtige Dokumente mitnehmen.

Hinweis: Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht direkt von dem Brand betroffen und nur leicht verraucht, können Sie unter Umständen nach sorgfältiger Lüftung wieder dorthin zurückkehren.

Informieren Sie nach einem Brand so schnell wie möglich Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung. Bei einer Mietwohnung informieren Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung kann mit der Sanierung und mit der Entsorgung der Brandrückstände begonnen werden.

Freigabevermerk

17.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Hinweise zur Briefwahl

Am Sonntag wählt Donzdorf einen neuen Bürgermeister.

Bürgermeisterwahl am 26.04.2026

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baustelle in der Hauptstraße zwischen Stadthalle und Wöhrplatz:

Halbseitige Sperrung ab dem 20.04.2026

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter sind zur Meldung verpflichtet.