Jobvermittlung

Studierende können neben dem Studium eine Beschäftigung ausüben.

Sollten Sie aus finanziellen Gründen eine Nebentätigkeit in Betracht ziehen, achten Sie darauf, dass diese Ihr Studium nicht beeinträchtigt.

Einzelne Studierendenwerke in Baden-Württemberg bieten eine eigene Jobvermittlung an, die sowohl von immatrikulierten Studierenden als auch von Arbeitgebern kostenlos genutzt werden kann.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Die Erwerbstätigkeit Studierender ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bestehen, muss von Ihren Arbeitgebern geprüft werden. Deshalb müssen Sie alle dazu notwendigen Angaben machen.

Hinweis: Für Studierende, die BAföG erhalten, ist wichtig, dass der Verdienst aus Ferien- und Nebenjobs während des Bewilligungszeitraumes den gesetzlich vorgesehenen Freibetrag nicht überschreitet. Bitte erkundiegen Sie sich über die jeweils aktuelle Höhe. Zum regelmäßigen Arbeitsverdienst zählen auch anteilig Sonderzahlungen, zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld. Der Verdienst wirkt sich sonst auf die Höhe der BAföG-Förderung aus. Einkommen aus einem Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag werden voll angerechnet.

Auch die Bundesagentur für Arbeit oder der Allgemeine Studierendenausschuss einer Hochschule können Jobs vermitteln.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

22.12.2025 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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