Akquise öffentlicher Aufträge

Sich regelmäßig zu informieren, was und zu welchen Bedingungen die öffentliche Hand beschaffen will, ist nicht wettbewerbswidrig, sondern notwendig, um zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung schnell die richtigen Unterlagen und Angaben liefern zu können.

Ergeben sich während der Durchsicht der Vergabeunterlagen Fragen oder Unklarheiten, sollten Sie den öffentlichen Auftraggeber umgehend kontaktieren.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 30.12.2025 freigegeben.

zurück

Aktuelles

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Schulleitung wieder besetzt

Susanne Bergter ist neue Schulleiterin des RGDs

Waldbrandgefahr

Die Feuerstelle auf dem Messelberg ist bis auf Weiteres gesperrt.

Gemeinsam unsere Natur schützen: Hinweise zum Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen

Natur genießen – aber mit Rücksicht