Grundschulförderklassen

Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen.

Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt.

Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden betragen soll. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich.

Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht aufgenommen.

Tipp: Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat. An welchen Grundschulen Grundschulförderklassen eingerichtet sind, erfahren Sie bei der zuständigen Grundschule Ihres Kindes.

Freigabevermerk

20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Weihnachtsferien

Rathaus geschlossen!

Landesfamilienpass 2026

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Feuerwerkskörper dürfen nur im Zeitraum von 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden.

Infos zur diesjährigen Wasserzählerablesung

Zählerstand mitteilen bis spätestens 11. Januar 2026.