Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Stand: 15.05.2025

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

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Aktuelles

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PointID (PiD)

Mit einem Behördengang können Passbild und Antrag erstellt werden.

Widerspruchsrechte

Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.