Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Erstellen Sie schon vor der eigentlichen Suche ein Anforderungsprofil Ihrer neue Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters. Überlegen Sie, wo Sie geeignete Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen finden.

Bei der Stellenbesetzung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Hinblick auf den Inhalt von Stellenangeboten zu beachten. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Merkblatt "Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Inhalt von Stellenangeboten".

Eine besondere Form der Mitarbeitersuche ist die Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im eigenen Betrieb. Dies können je nach Branche die klassischen Auszubildenden in Voll- oder Teilzeit oder zeitlich befristete Praktika von Studenten, Diplomanden und Doktoranden sein. Praktika liefern Informationen aus erster Hand und geben Ihnen als Arbeitgeber die Chance, potenzielle Auszubildende und Nachwuchskräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen.

Für Fragen rund um das Thema Arbeiten und Leben in Baden-Württemberg können Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber auf die Homepage www.bw-jobs.de verweisen.

Vertiefende Informationen

Merkblatt: Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf

den Inhalt von Stellenangeboten (PDF)

Freigabevermerk

  • 22.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
zurück
Aktuelles
Vollsperrung K1401 Messelbergsteige zwischen Donzdorf und Schnittlingen wegen Hangrutsch

vom 6. bis 8. Mai wird Erdrutsch beseitigt

Schon gehört...Neuer Pächter Freibad-Kiosk

ab dieser Freibad Saison

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.