Mitteilungspflichten von Pflegeeltern

Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten:

  1. Bei der Vollzeitpflege sind die Pflegepersonen verpflichtet, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und bei der Aufstellung des Hilfeplanes und seiner Überprüfung mitzuwirken. Sie sollen dem Jugendamt in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle fünf Jahre) ein Führungszeugnis vorlegen.
  2. Pflegepersonen müssen dem Jugendamt Zugang zu dem Pflegekind ermöglichen.
  3. Sie haben das Jugendamt über wichtige, das Kindeswohl betreffende Ereignisse zu unterrichten, um möglichen Gefährdungssituationen rechtzeitig begegnen zu können. Hierzu zählen dauerhafte Veränderungen in persönlichen Angelegenheiten ebenso wie Änderungen in Familie und Partnerschaft.
  4. Wenn Sie mit einem Pflegekind umziehen wollen, müssen Sie sich mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt über den geplanten Umzug abstimmen. Die Personensorgeberechtigten dürfen den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Ohne deren Zustimmung darf das Pflegekind nicht an einen anderen Ort umziehen.

Achtung: Dritten (zum Beispiel Nachbarinnen oder Nachbarn, Verwandten) dürfen Sie über persönliche Dinge, die das Pflegekind oder die Herkunftsfamilien betreffen, keine Auskunft geben (Verschwiegenheitspflicht). Im Zweifelsfall lassen Sie sich durch das Jugendamt beraten.

Freigabevermerk

03.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück
Aktuelles
Waldbrandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind die öffentlichen Grillstellen ab 27.06.2025 bis auf weiteres gesperrt…

Glasfaserausbau in Donzdorf durch die Deutsche Glasfaser

Der beauftragte Baupartner startet mit den Hausbegehungen

Schon gehört... Einlassstop im Freibad

ab 800 Badegästen

Bürgerforum zur gewerblichen Entwicklung der Stadt Donzdorf

– Bürgerforum diskutiert über Themenfelder