Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Freigabevermerk

24.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Bürgermeisterwahl am 26.04.2026

Stellenausschreibung

Landtagswahl am 08.03.2026

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Schon gehört... Strategie Donzdorf 2040

Online-Beteiligung - Ihre Meinung zählt!

PointID (PiD)

Mit einem Behördengang können Passbild und Antrag erstellt werden.