Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Freigabevermerk

21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

zurück
Aktuelles
Wasser - Jahresablesung

Zählerstand mitteilen im Zeitraum vom 02.12.2024 - 05.01.2025

Verlegung Wochenmarkt

Verlegung Wochenmarkt

Weihnachtsaktion 2024

Weihnachtswünsche erfüllen!

Schon gehört... Hundehaufen und Hundesteuer

Bußgeldstraße droht.