Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts

Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:

  • ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
  • die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.

Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.

Freigabevermerk

21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Donzdorfer Fasnetsumzuges am 02.03.2025

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufes des Donzdorfer Fasnetsumzuges am 02.03.2025 ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Schon gehört... Dachsanierung und PV-Anlage

Wohnhaus und Schuppen am Freibad

Bundestagswahl am 23.02.2025

Wahlergbenisse, Bekanntmachungen und Erklärfilm

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl können Wahlscheine in elektronischer Form beantragt werden