Überführung aus dem Ausland

Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland müssen Sie als befördernde Person einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist

Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz (BestattG) Baden-Württemberg

  • § 45 Verstorbene aus dem Ausland

Freigabevermerk

04.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück
Aktuelles
Waldbrandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind die öffentlichen Grillstellen ab 27.06.2025 bis auf weiteres gesperrt…

Glasfaserausbau in Donzdorf durch die Deutsche Glasfaser

Der beauftragte Baupartner startet mit den Hausbegehungen

Schon gehört... Einlassstop im Freibad

ab 800 Badegästen

Bürgerforum zur gewerblichen Entwicklung der Stadt Donzdorf

– Bürgerforum diskutiert über Themenfelder