Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Der Arbeitgeber ruft Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale online ab. Lohnsteuerabzugsmerkmale sind zum Beispiel:

  • Steuerklasse
  • Religionszugehörigkeit
  • Kinderfreibeträge
  • eingetragene Freibeträge
  • ab 2026 die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Grundlage des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie der Berücksichtigung der Beiträge als Vorsorgepauschale beim monatlichen Steuerabzug).

Die Angaben werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Zum Abruf benötigt Ihr Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer.

Beginnen Sie im Kalenderjahr ein neues Arbeitsverhältnis, müssen Sie ihm zudem sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I bis V) oder Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) handelt.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Freigabevermerk

17.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

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Aktuelles

Donzdorfer Fasnetsumzuges am 15.02.2026

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufes des Donzdorfer Fasnetsumzuges am 15.02.2026 ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Landtagswahl am 08.03.2026

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

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Mit einem Behördengang können Passbild und Antrag erstellt werden.

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