Förderung der Integration

Integration findet vor allem im alltäglichen Zusammenleben statt, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Kindergarten, in der Schule und im Verein.

Sie ist keine einseitige Forderung an Menschen mit Migrationshintergrund, sondern eine gemeinschaftliche Aufgabe der ganzen Gesellschaft.

Sie muss Menschen mit Migrationshintergrund Angebote zur Teilhabe eröffnen und von diesen wird das Engagement zur Annahme dieser Angebote erwartet, etwa beim Erwerb der deutschen Sprache.

Dafür gibt es ein großes Kursangebot:

  • Allgemeiner Integrationskurs
    • 600 Einheiten Sprache und 100 Einheiten Alltagswissen, Kultur und Geschichte
  • Spezielle Integrationskurse für
    • Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können
    • Zuwanderer, die eine nicht-lateinische Schrift gelernt haben,
    • Personen, die bereits länger in Deutschland leben und die deutsche Sprache nur unvollständig erlernt haben (Förderkurse)
  • Intensivkurse für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmer

Persönliche Unterstützung vor Ort gibt es bei :

  • der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und Jugendmigrationsdienst (JMD)
  • dem Integrationsmanager vor Ort und
  • der Ausländerbehörde

Vertiefende Informationen

Kursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

Arbeitsmarkt:

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung:

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 43 Integrationskurs

Integrationskursverordnung (IntV):

  • §§ 10 ff

Freigabevermerk

04.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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