Übernahmeformen

Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.

  • Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
  • Entgeltliche Übernahmeformen: 
    • Verkauf gegen Einmalzahlung
    • Verkauf gegen Kaufpreisraten
    • Verkauf gegen Renten
    • Verkauf gegen dauernde Last
    • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
  • Pacht

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

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Aktuelles

Infos zur diesjährigen Wasserzählerablesung

Zählerstand mitteilen bis spätestens 11. Januar 2026.

Widerspruchsrechte

Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.

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Baugebiet Bühlacker II

Realisierung des Neubaugebiets "Bühlacker II" in Reichenbach u.R.. Start Vermarktung ab dem 01.11.2025.