Landtagswahl Baden-Württemberg

Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundvoraussetzung jeder Demokratie.

Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihren Stimmen die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.

An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber,

  • welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind,
  • wie viele Parlamentssitze die Parteien erhalten und
  • welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026.

Die Neuwahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden.

Die Landesregierung hat am 08. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 08. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.

Vertiefende Informationen

  • Internetseite des Innenministeriums: Landtagswahlen
  • Landeszentrale für politische Bildung: Landtagswahlen
    Hier ist unter anderem die Broschüre „Einfach wählen gehen“ (in leichter Sprache) veröffentlicht.

Rechtsgrundlage

Verfassung des Landes Baden-Württemberg

  • Artikel 26
  • Artikel 30

Landtagswahlgesetz (LWG):

  • § 19 Wahltag

Freigabevermerk

25.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Neubaugebiet “Bühlacker II” in Reichenbach u.R.

Letzte Bauplätze im Neubaugebiet “Bühlacker II” in Reichenbach u.R. verfügbar. Baupilot

Markungswanderung – von Kuchalb bis Zirschberg

Anlässlich unseres Stadtjubiläums laden wir alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer besonderen Wanderung quer durch unsere Gemarkung ein.

Schon gehört... Verstärkung für GVD

Frau Ulrike Ogbeide-Jendoubi

Gemeinsam unsere Natur schützen: Hinweise zum Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen

Natur genießen – aber mit Rücksicht