Bürgermeisterwahlen

Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.

Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.

Aufgaben

  • stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
  • Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
  • Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
  • Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Rechtsgrundlage

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):

§§ 42 bis 47

Freigabevermerk

14.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück

Aktuelles

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Schulleitung wieder besetzt

Susanne Bergter ist neue Schulleiterin des RGDs

Waldbrandgefahr

Die Feuerstelle auf dem Messelberg ist bis auf Weiteres gesperrt.

Gemeinsam unsere Natur schützen: Hinweise zum Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen

Natur genießen – aber mit Rücksicht