Sonstige Nutzungsarten

Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?

Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.

Freigabevermerk

25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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Aktuelles

Verkehrsbehinderungen in Donzdorf am Sonntag, 11.10.2026

Aktionstag des HGV

Festumzug am 04.10.2026 anlässlich des Lautertalermusikertreffens

Wir dürfen uns auf einen bunten und musikalischen Festumzug freuen.

Schon gehört... Hallenbad öffnet am 6. Oktober

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Verkehrssicherungspflicht von Grundstücksbesitzern – Hinweis über das Schneiden von Anpflanzungen

Ab dem 1. Oktober sind stärkere Rückschnitte wieder erlaubt.