Sonstige Nutzungsarten

Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?

Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.

Freigabevermerk

19.12.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Zukunft gemeinsam gestalten – Strategie Donzdorf 2040

Die Stadt Donzdorf startet eine Online-Beteiligung zur „Strategie Donzdorf 2040“!

Bürgermeisterwahl am 26.04.2026

Stellenausschreibung

Landtagswahl am 08.03.2026

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Schon gehört... Briefmarkenkauf im i-Punkt

Sortiment erweitert.