Berufsbegleitendes Studieren und Fernstudium

Neben dem Vollzeitbesuch einer Hochschule können Sie einen akademischen Abschluss auch durch ein Teilzeitstudium, ein berufsbegleitendes und weiterbildendes Studium sowie ein Fernstudium erlangen.

Formale Teilzeitstudiengänge stellen ein besonderes organisatorisches Angebot dar, in dem Lebensumstände von berufsbegleitend Studierenden, Studierenden mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen Berücksichtigung finden.

Daneben sollen die Hochschulen auch andere Studiengänge so organisieren, dass sie in Teilzeit studiert werden können (individuelle Teilzeit).

Weiterbildende Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Kontakt-/Modulstudien unterhalb der Studiengangsebene ermöglichen lebenslanges Lernen an den baden-württembergischen Hochschulen mit wissenschaftlichem Anspruch.

Rechtsgrundlage

Fernunterrichtsschutzgesetz

Freigabevermerk

17.05.2023 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Rückblick Weihnachtsaktion

Kindern eine Freude bereitet

Landesfamilienpass 2026

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

Infos zur diesjährigen Wasserzählerablesung

Zählerstand mitteilen bis spätestens 11. Januar 2026.

Widerspruchsrechte

Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.