Weiterführende Informationen

Erbrechtliche Gestaltungen können sehr komplex sein.

Lassen Sie Sich in ihrem eigenen Interesse von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten.

Diese unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen.

Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für Sie haben können, ist die Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 30.10.2025

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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