Statistik- und Berichtspflichten

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen ausnahmslos auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union (EU), des Bundes und der Länder.

Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beitrag zu den statistischen Erhebungen zu leisten. Bei welcher Statistik Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind, ergibt sich aus dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Hinweis: Falls Sie zur Mitwirkung in einer Statistik verpflichtet werden, informiert Sie das Statistische Landesamt rechtzeitig und umfassend über die weitere Vorgehensweise.

Vertiefende Informationen

Statistische Daten zur Lohn- und Preisentwicklung, Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft sowie zu vielen anderen Themen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Statistische Landesamt hat ihn am 18.11.2024 freigegeben.

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Heiraten in Donzdorf

Terminvergabe für das Jahr 2026 startet

Hinweis an alle Gewerbetreibenden

Bitte zeitnah an-, um-, und abmelden.

Schon gehört... Hutewald wird erweitert

100 % Fördermittel

Feuerwerk unterm Jahr für Hochzeit, Geburtstag & Co. – was ist erlaubt?

Ein buntes Feuerwerk ist für viele das Highlight einer Hochzeit oder eines runden Geburtstags. Doch was viele nicht wissen: Feuerwerk ist nicht das ganze Jahr…