Die wichtigsten Informationen zur Erklärung der Barrierefreiheit

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit

auf ihrer Internet-Seite haben.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Städte und Gemeinden
  • Ämter und Behörden

 

Die Erklärung von der Stadt Donzdorf

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Wenn es noch Barrieren gibt, 

dann schreiben wir das in einer Liste.

 

Texte in Leichter Sprache

Die wichtigsten Infos gibt es auch in Leichter Sprache.

 

Eine Barriere melden

Sie können etwas auf unserer Internet-Seite nicht verstehen?

Sie können etwas nicht lesen oder nicht hören?

Sie können unsere Internet-Seite nur schwer benutzen?

Dann sagen Sie uns bitte Bescheid.

 

Rückmeldung und Kontakt

Stadtverwaltung Donzdorf

Schloss 1-4

73072 Donzdorf

Telefon: 07162 922-0

Telefax: 07162 922-521

E-Mail: stadt@donzdorf.de

 

Schlichtungs-Verfahren

Wir haben 4 Wochen Zeit,

um auf Ihre Nachricht zu antworten.

 

Wenn wir länger brauchen

oder Ihnen nicht helfen können,

dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

 

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

 

So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Aktuelles

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Landesfamilienpass 2026

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

Infos zur diesjährigen Wasserzählerablesung

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Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.