die digitale Anlaufstelle der 116117
Feuerwerkskörper dürfen nur im Zeitraum von 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden.
Zählerstand mitteilen bis spätestens 11. Januar 2026.
Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.